Ein Forderungszettel über jährliches Schulgeld von 240 RM für die staatliche Domschule 1933 für den Realschüler Karl Heinz Steenbock (10.Klasse).
Ihm wurde aber das Schulgeld erlassen, weil er bedürftig war (seine verwitwete Mutter hatte nur eine monatliche Rente von 96 RM) und wegen seiner Begabung: „Karlheinz ist der beste und begabteste Schüler seiner Klasse.“
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